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Appartements

Machen Sie es sich so angenehm wie möglich!

Bei längeren Aufenthalten, wie zum Beispiel dem Ersterwerb der Fahrerlaubnis, bietet unsere Region für Sie und Ihre Begleitperson spannende Sehenswürdigkeiten. Erkunden Sie die Rhein-Neckar-Region und unternehmen Ausflüge, beispielsweise nach Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe, in die Kurpfalz oder ins Neckartal.

Verbinden Sie den Erwerb oder die Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis mit dem Kennenlernen unserer Region.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Organisation Ihrer Unterkunft. Wohnen Sie direkt in unseren barrierefrei eingerichteten Appartements oder in Hotels/ Pensionen in der Nähe. Wir nennen Ihnen gerne bewährte Adressen und reservieren ein Zimmer für Sie.


 

Appartement
Blick in eines unserer Appartments

Badezimmer
Behindertengerecht
gestaltetes Badezimmer 

Im ersten Stock unseres Hauses befinden sich zwei Appartements, die Ihnen die Möglichkeit geben, bei uns zu übernachten, während Sie Ihre Fahrstunden absolvieren. Über einen Fahrstuhl erreichbar, sind die barrierefreien, hellen und freundlichen Räume perfekt, um sich wohlzufühlen. Zusätzlich haben wir noch ein barrierefreies Appartement in Neckargemünd.

Ausstattung
Kühlschrank, Elektroherd, Kaffeemaschine, komplettes Kochgeschirr, SatTV, zum Teil Videorekorder, Radio, ein erhöhtes Bett, ausziehbare Couchgarnitur, Dusche mit Rollstuhl befahrbar, Handgriffe an Toilette links/ rechts, ausziehbarer Brausenkopf am Waschbecken.

Versorgung
Selbstverpflegung ist erforderlich. Einkaufsmöglichkeiten sind im Ort vorhanden. Sofern Sie Betreuung/ Pflege benötigen, bitten wir Sie, dies rechtzeitig zu organisieren. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.

Preise

  • Erste Übernachtung: 35,- € pro Person (ohne Frühstück)
  • Jede weitere Nacht: 25,- €- pro Person
  • Endreinigung: 20,- €
  • Leihbettwäsche pro Bett: 6,- €

Bettwäsche kann mitgebracht werden.

Bei längeren Aufenthalten bitten wir um eine Anzahlung von € 150.-. Bei Reservierungen, die kurzfristig abgesagt werden, müssen wir, falls kein zwingender Grund (z.B. Krankheit o.ä.) vorliegt, eine Stornogebühr berechnen.