Die Fahrschule für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung

In unserer Behindertenfahrschule bilden wir Rollstuhlfahrer und Menschen mit körperlicher Behinderung in Baden-Württemberg aus.

Seit über 60 Jahren begleiten und beraten wir Sie in unserem Familienunternehmen rund um die Fahrerlaubnis für Behindertenfahrzeuge.

Wir unterstützen Sie bei der Gutachtenerstellung und der Freigabe durch Ihren Sozialträger. Gerne empfehlen wir Ihnen erfahrene Hausärzte für die Erstellung ärztlicher Atteste. Bei uns können Sie außerdem die Kraftmessung für die Tauglichkeitsprüfung absolvieren.

Auf Wunsch bauen wir auch Ihr privates Fahrzeug behindertengerecht um. Nach bestandener Prüfung können Sie damit gleich vom Hof fahren und haben keine Umgewöhnungsphase.

Häufige Fragen

Wer kann mich beim Erwerb der Fahrerlaubnis unterstützen und beraten?

Vor Beginn der Fahrausbildung für behinderte Menschen oder der Umschreibung Ihrer bereits bestehenden Fahrerlaubnis für Ihren behindertengerechten Umbau stellen sich viele Fragen:

  • Was muss ich als erstes tun?
  • Darf ich aktuell überhaupt fahren?
  • Welche Gutachten benötige ich?
  • Welche Anträge muss ich ausfüllen?
  • Welchen Umbau benötige ich?
  • Wo kann ich eine Fahrprobe machen?
  • Wer bezahlt mir was?
  • uvm.

Der Weg scheint unendlich lang. Doch wir unterstützen und beraten Sie! Mit mehr als 60 Jahren Erfahrung zeigen wir Ihnen den besten, schnellsten und einfachsten Weg zu Ihrer mobilen Freiheit.

In den folgenden Punkten erhalten Sie einen Überblick der wichtigsten Punkte. Denken Sie immer daran: Wir sind für Sie da!

Wann und wo kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung an unserer Fahrschule für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung in Baden Württemberg ist

  • jederzeit im Mobilcenter unter 06226 92170 oder per Mail an info@zawatzky.de
  • jederzeit in der Fahrschule unter 0172 6690500 oder per Mail an fahrschule@zawatzky.de
  • dienstags im Theorie-Unterricht in der Fahrschule Zawatzky in Neckargemünd bei Heidelberg
  • dienstags in der Sprechstunde im Reha-Zentrum an der Pforte von 17:00-17:30 Uhr
möglich.

Welche Leistungen erhalte ich in der Fahrschule?

Unser einzigartiges Angebot von der Beratung über eine Kräftemessung, Begutachtung, Fahrausbildung oder Umschulung bis hin zu Appartements, TÜV-Gutachten, Fahrzeugumbau und vor allem die Betreuung vor, während und nach der Fahrausbildung wurde bereits mit der Wahl unter die TOP 20 Dienstleister des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet.

Ihr Vorteil bei uns

  • Wir bieten Ihnen moderne Schulungsfahrzeuge mit vielen individuellen Sonderumbauten für fast alle Behinderungen und Einschränkungen.
  • Unsere Werkstatt ermöglicht es, das Fahrschulauto vor Schulungsbeginn individuell an Ihre persönliche Situation anzupassen.
  • Unsere Fahrlehrer sind seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich in der Fahrausbildung für behinderte Menschen tätig.
  • Ein Crashkurs für die praktische Ausbildung ist bei uns seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit.
  • Wir bieten Übernachtungsmöglichkeiten in unseren Appartements und den nahe gelegenen Rehakliniken mit Pflegemöglichkeit.
  • Wir vereinbaren Fahrtermine nach Ihren individuellen Wünschen.
  • Theoriestunden sind mehrmals die Woche möglich.
  • Durch unsere ruhige und gewissenhafte Ausbildung haben Sie sehr hohe Erfolgsaussichten für Ihre Prüfung.
Kurz gesagt: Bei uns stimmen einfach Preis und Leistung.

Was ist das ärztliche Gutachten und wann benötige ich es?

Bei einem ärztlichen Gutachten nach § 11 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) wird bestätigt, dass gegen das Führen eines Fahrzeuges aus ärztlicher Sicht nichts einzuwenden ist. Dieses Gutachten müssen Sie vor Beginn der praktischen Ausbildung erstellen lassen. Für die Erstellung des endgültigen Eignungsgutachtens (Technisches Gutachten) ist ein positives ärztliches Gutachten erforderlich.


Was muss das ärztliche Gutachten enthalten?

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz
  • Bezeichnung der Behinderung oder Erkrankung (bei Querschnittlähmung Angabe der Schädigungshöhe)
  • Auswirkungen der Behinderung bzw. Erkrankung
  • Welche Gliedmaßen sind behindert oder welche sind eingeschränkt einsetzbar.

Bei Querschnittlähmung

  • Ist die Lähmung komplett oder unvollständig
  • Falls komplett: sensibel oder motorisch
  • Treten in den Beinen Spasmen auf?

Bei oder mit traumatischer Ursache

  • War die Lähmung verbunden mit einem Schädel-Hirn-Trauma?
  • Bei Muskel-Erkrankungen werden folgende Zusatzangaben benötigt:
  • Ist die Krankheit progressiv?
  • Wenn ja, in welchen Zeitabständen sind ärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich?

In dem ärztlichen Gutachten darf die Feststellung nicht fehlen, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Falls dies nicht zutrifft, müssen die Bedenken ausführlich erläutert werden. Das Gutachten wird auch für die Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde und der zuständigen Verwaltungsbehörde benötigt.


Wer darf ein ärztliches Gutachten ausstellen?

  • Ein zuständiger Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
  • Ein Arzt des Gesundheitsamts oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung
  • Ein Facharzt der Richtung Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin
  • Ein Arzt mit der Gebietsbezeichnung “Facharzt für Rechtsmedizin"
  • Ein Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt.

Benötige ich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)?

Ist bei einer Behinderung in irgendeiner Form das Gehirn beteiligt (z. B. Infantile Cerebralparese, spastische Lähmung, Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Multiple Sklerose, Spina Bifida, o.ä. ) kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung mit Gutachten von der Verwaltungsbehörde bzw. vom TÜV/DEKRA gefordert werden. Dieses Gutachten kann zur Klärung von Eignungszweifeln angeordnet werden.

Haben Sie Schwierigkeiten den richtigen Arzt zu finden? Wir beraten Sie gerne.

Wann beginnt die Ausbildung?

Sie bezahlen eine Grundgebühr und unterzeichnen den Ausbildungsvertrag. Die theoretische Fahrausbildung ist damit bezahlt und es kann beginnen. Wann Sie starten möchten, liegt ganz allein bei Ihnen.

Was ist das technische Eignungsgutachten und wann benötige ich es?

Das technische Eignungsgutachten des TÜV/DEKRA betrifft die technische Ausstattung Ihres Fahrzeuges. Dieses Gutachten hält fest, welche Veränderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen werden müssen, damit es verkehrssicher bedienbar ist.

Nach dieser TÜV-Prüfung werden die erforderlichen Auflagen bzw. Beschränkungen in den Führerschein eingetragen. Das TÜV-Gutachten ist in unserem Leistungsumfang der Fahrausbildung oder Fahrumschulung beinhaltet.

Was ist der Fahrerlaubnisantrag?

Der Fahrerlaubnisantrag muss an dem für Sie zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden. Sie erhalten von uns einen fertig ausgefüllten Fahrerlaubnisantrag. Mit diesem gehen Sie persönlich zur Führerscheinstelle.

Welche Unterlagen benötige ich beim Straßenverkehrsamt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passbild
  • Bescheinigung eines Augenarztes oder Optikers über einen Sehtest
  • Wer noch keinen Führerschein besitzt, benötigt den „Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort“.
  • Falls Sie schon eine Fahrerlaubnis besitzen sollten, benötigen Sie eine Kopie von dieser.

Unterrichts- und Theoriezeiten

Dienstags

17:00 - 18:30 Uhr (SRH*)

Donnerstags

19:00 - 20:30 Uhr (Fahrschule)


* Diese Theoriestunden finden im SRH Gebäude in Neckargemünd (Niveau 3, Raum 7.03.04) statt.

Anmeldung zur Fahrschule

Sie möchten gerne Ihren Führerschein absolvieren, sind hochmotiviert und gespannt auf Ihre erste Theorie- und Praxisstunde? Dann kann es ja sofort losgehen!

Die Anmeldung zu unserer Fahrschule für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung erfolgt direkt bei der ersten Theoriestunde. Einfach zu den angegebenen Terminen vorbeischauen, Ihre erste Theoriestunde besuchen und anmelden.


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Anfahrt mit dem Auto

Neckargemünd liegt im Neckartal kurz hinter Heidelberg.
Die Fahrzeit vom Heidelberger Kreuz nach Neckargemünd dauert etwa 25 Minuten. Die Fahrzeit von der AB-Abfahrt Sinsheim nach Neckargemünd dauert etwa 20 Minuten.

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Anfahrt mit dem Bus

Mit dem Bus RNV 35 Richtung Neckargemünd, Bildungszentrum an der Haltestelle Neckargemünd, am Dreikreuzweg aussteigen oder mit dem Bus 754 Richtung Neckargemünd, Bahnhof an der Haltestelle Neckargemünd, am Dreikreuzweg aussteigen.

Kontaktformular

Wir kümmern uns auch gerne um Ihre Anfrage via Kontaktformular. Hinterlassen Sie uns Ihre Nachricht. Ihr Ansprechpartner wird Sie in Kürze kontaktieren.